Bekanntmachungen
Ortsgemeinde Güllesheim
- Umlegungsausschuss -
GESCHÄFTSSTELLE
Vermessungs- und Katasteramt Westerwald-Taunus
Jahnstraße 5
56457 Westerburg
Bekanntmachung des Beschlusses über die Aufstellung des Umlegungsplans
Nach § 69 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) in der jeweils geltenden Fassung wird bekanntgemacht, dass der Umlegungsplan für das Umlegungsgebiet „Auf dem Heidenstück II“ nach Erörterung mit den Eigentümerinnen, Eigen-tümern und Erbbauberechtigten durch Beschluss vom 07. Dezember 2023 aufgestellt worden ist.
Der Umlegungsplan besteht aus der Umlegungskarte und dem Umlegungsverzeichnis.
Bis zur Grundbuchberichtigung kann der Umlegungsplan bei dem Vermessungs- und Katasteramt Westerwald-Taunus, Jahnstraße 5, 56457 Westerburg (Zimmer 304) während der Dienststunden von jedem, der ein berechtigtes Interesse darlegt, eingesehen werden.
Den an der Umlegung Beteiligten wird ein ihre Rechte betreffender Auszug aus dem Umlegungsplan mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zugestellt.
Westerburg, den 12.12.2023
gez. Dr.-Ing. Gabriele Hückelheim
Dr.-Ing. Gabriele Hückelheim
Vorsitzende des Umlegungsausschusses
Sitzung des Umlegungsausschusses
Ortsgemeinde Güllesheim
- Umlegungsausschuss -
GESCHÄFTSSTELLE
Vermessungs- und Katasteramt Westerwald-Taunus
Jahnstraße 5
56457 Westerburg
Sitzung des Umlegungsausschusses
Am Donnerstag, den 07. Dezember 2023 findet um 17:00 Uhr im Bürgerhaus, Steinstraße, 56593 Güllesheim eine nichtöffentliche Sitzung des Umlegungsaus-schusses statt.
Tagesordnung
I. Öffentlicher Teil
1. Umlegungsverfahren „Auf dem Heidenstück II“
2. Verschiedenes
Westerburg, den 22. November 2023
gez. Dr.-Ing. Gabriele Hückelheim
Dr.-Ing. Gabriele Hückelheim
Vorsitzende des Umlegungsausschusses
„Absteckung“
Ortsgemeinde Güllesheim | Geschäftsstelle: | ||||
- Umlegungsausschuss - | Vermessungs- und Katasteramt | ||||
Westerwald-Taunus |
Bekanntmachung
über den Beginn der vorbereitenden Arbeiten im Umlegungsverfahren
„Auf dem Heidenstück II“ in der Gemeinde Güllesheim
Für die Durchführung der Umlegung „Auf dem Heidenstück II“ wird am 18.12.2023 mit den Vermessungsarbeiten zur Einbringung der neuen Grenzmarken begonnen.
Von den Arbeiten sind folgende Grundstücke betroffen:
Gemarkung: Güllesheim
Grundbuchbezirk: Güllesheim
Flur: 10
Flurstücke Nr.: 126/6, 154, 155, 156, 157/7, 158/1, 158/2, 159, 160, 214/3, 215/2, 262/161, 263/161, 264/161
Den Beauftragten des Vermessungsbüros Michael Sterr, Neugasse 4, 56579 Rengsdorf ist nach § 209 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl I S. 3634) in der jeweils geltenden Fassung das Recht eingeräumt, alle von der Umle-gung betroffenen Grundstücke zum Zwecke der Vermessung, Abmarkung und Bewertung zu betre-ten.
Es wird gebeten, eingefriedete (verschlossene) Grundstücke offen zu halten. Die Arbeiten können auch vorgenommen werden, wenn die Eigentümer und Besitzer nicht anwesend sind.
Die Arbeiten werden am 18.12.2023 beginnen und voraussichtlich zwei Monate dauern.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die vorbereitenden Maßnahmen im Umlegungsgebiet kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Die Monatsfrist beginnt zwei Wochen nach der öffentli-chen Bekanntmachung.
Der Widerspruch kann
1. in elektronischer Form nach § 3a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes
oder
2. schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Umlegungsausschuss der Ortsgemeinde Güllesheim, Geschäftsstelle: Vermessungs- und Katasteramt Westerwald-Taunus, Jahnstraße 5, 56457 Westerburg oder
erhoben werden.
Westerburg, den 22. November 2023
gez.
Dr.-Ing. Gabriele Hückelheim
Vorsitzende des Umlegungsausschusses
Vergebene Aufträge
Kontakt
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Rathausstraße 13
57610 Altenkirchen
Rathaus Flammersfeld
Rheinstraße 17
57632 Flammersfeld
Telefon: 02681 85-0
Mail: rathaus@vg-ak-ff.de
Hausanschrift
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Altenkirchen-Flammersfeld
Rathausstraße 13
57610 Altenkirchen
Telefon: 02681 85-0 (Zentrale)
Fax: 02681 7122 (Zentrale)
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Sparkasse Westerwald-Sieg
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