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Bekanntmachungen

Ortsgemeinde Güllesheim
- Umlegungsausschuss -

GESCHÄFTSSTELLE
Vermessungs- und Katasteramt Westerwald-Taunus
Jahnstraße 5
56457 Westerburg

Bekanntmachung des Beschlusses über die Aufstellung des Umlegungsplans

Nach § 69 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) in der jeweils geltenden Fassung wird bekanntgemacht, dass der Umlegungsplan für das Umlegungsgebiet „Auf dem Heidenstück II“ nach Erörterung mit den Eigentümerinnen, Eigen-tümern und Erbbauberechtigten durch Beschluss vom 07. Dezember 2023 aufgestellt worden ist.

Der Umlegungsplan besteht aus der Umlegungskarte und dem Umlegungsverzeichnis.

Bis zur Grundbuchberichtigung kann der Umlegungsplan bei dem Vermessungs- und Katasteramt Westerwald-Taunus, Jahnstraße 5, 56457 Westerburg (Zimmer 304) während der Dienststunden von jedem, der ein berechtigtes Interesse darlegt, eingesehen werden.

Den an der Umlegung Beteiligten wird ein ihre Rechte betreffender Auszug aus dem Umlegungsplan mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zugestellt.

 

Westerburg, den 12.12.2023

 

gez. Dr.-Ing. Gabriele Hückelheim
Dr.-Ing. Gabriele Hückelheim
Vorsitzende des Umlegungsausschusses

Sitzung des Umlegungsausschusses

Ortsgemeinde Güllesheim
- Umlegungsausschuss -

GESCHÄFTSSTELLE
Vermessungs- und Katasteramt Westerwald-Taunus
Jahnstraße 5
56457 Westerburg

Sitzung des Umlegungsausschusses
Am Donnerstag, den 07. Dezember 2023 findet um 17:00 Uhr im Bürgerhaus, Steinstraße, 56593 Güllesheim eine nichtöffentliche Sitzung des Umlegungsaus-schusses statt.

Tagesordnung
I. Öffentlicher Teil
    1. Umlegungsverfahren „Auf dem Heidenstück II“
    2. Verschiedenes

Westerburg, den 22. November 2023

 

gez. Dr.-Ing. Gabriele Hückelheim
Dr.-Ing. Gabriele Hückelheim
Vorsitzende des Umlegungsausschusses

„Absteckung“

Ortsgemeinde Güllesheim                                                                                                                        Geschäftsstelle:
- Umlegungsausschuss -    Vermessungs- und Katasteramt
     Westerwald-Taunus


Bekanntmachung

über den Beginn der vorbereitenden Arbeiten im Umlegungsverfahren
„Auf dem Heidenstück II“ in der Gemeinde Güllesheim

Für die Durchführung der Umlegung „Auf dem Heidenstück II“ wird am 18.12.2023 mit den Vermessungsarbeiten zur Einbringung der neuen Grenzmarken begonnen.

Von den Arbeiten sind folgende Grundstücke betroffen:
Gemarkung:          Güllesheim
Grundbuchbezirk: Güllesheim

Flur:                       10
Flurstücke Nr.:      126/6, 154, 155, 156, 157/7, 158/1, 158/2, 159, 160, 214/3, 215/2, 262/161, 263/161, 264/161

Den Beauftragten des Vermessungsbüros Michael Sterr, Neugasse 4, 56579 Rengsdorf ist nach § 209 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl I S. 3634) in der jeweils geltenden Fassung das Recht eingeräumt, alle von der Umle-gung betroffenen Grundstücke zum Zwecke der Vermessung, Abmarkung und Bewertung zu betre-ten.

Es wird gebeten, eingefriedete (verschlossene) Grundstücke offen zu halten. Die Arbeiten können auch vorgenommen werden, wenn die Eigentümer und Besitzer nicht anwesend sind.

Die Arbeiten werden am 18.12.2023 beginnen und voraussichtlich zwei Monate dauern.

Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die vorbereitenden Maßnahmen im Umlegungsgebiet kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Die Monatsfrist beginnt zwei Wochen nach der öffentli-chen Bekanntmachung.

Der Widerspruch kann
1. in elektronischer Form nach § 3a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes

    oder

2. schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Umlegungsausschuss der Ortsgemeinde Güllesheim, Geschäftsstelle: Vermessungs- und          Katasteramt Westerwald-Taunus, Jahnstraße 5, 56457 Westerburg oder

erhoben werden.

Westerburg, den 22. November 2023


gez.
Dr.-Ing. Gabriele Hückelheim
Vorsitzende des Umlegungsausschusses

Vergebene Aufträge

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Rathausstraße 13
57610 Altenkirchen

Rathaus Flammersfeld
Rheinstraße 17
57632 Flammersfeld

Telefon: 02681 85-0
Mail: rathaus@vg-ak-ff.de

 

Hausanschrift

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Rathausstraße 13
57610 Altenkirchen

Telefon: 02681 85-0 (Zentrale)
Fax: 02681 7122 (Zentrale)

rathaus@vg-ak-ff.de

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