Bei Geruchsbelästigung ausgehend von Gewerbebetrieben wenden Sie sich bitte an die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (SGD Nord) in Koblenz, Tel.-Nr.: 0261/120-0.
Bei Geruchsbelästigung ausgehend von Gaststättenbetrieben können Sie sich außer an uns auch an die Kreisverwaltung Altenkirchen – Veterinäramt -, Telefon: 02681/81-0, wenden.
Bei Geruchsbelästigung ausgehend von Schornsteinen können Sie sich mit Ihrem Schornsteinfegermeister in Verbindung setzen. Sollte dieser keine Abhilfe schaffen können, wenden Sie sich an die Sachbearbeiterin
Zur Information
Im virtuellen Rathaus finden Sie die Dienstleistungen,
die die Verbandsgemeindeverwaltung Altenkirchen anbietet,
zudem die entsprechenden Ansprechpartner
mit Telefon- und Zimmernummern. Als Überblick
können Sie sich hier das Organigramm
der Verbandsgemeindeverwaltung ansehen.
Ihre Verbandsgemeindeverwaltung
Subnavigation:
Anliegen A-Z: Schutz vor Geruchsbelästigung
Beschreibung
Gefahrenabwehr, Schutz vor Geruchsbelästigungen
Zuständige Organisationseinheit(en)
- FB 2 - Bürgerdienste
- Abteilung Bürgerdienste
- Fachgebiet 2.2 Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Straßenverkehrsbehörde, Brandschutz
Ansprechpartnerin
Frau
Alexandra Bierbrauer
E-Mail: alexandra.bierbrauer(at)vg-altenkirchen.de
Telefon: 02681 85-310
zum Kontaktformular


