Verbandsgemeindeverwaltung Altenkirchen
Rathausstraße 13
57610 Altenkirchen
Hausanschrift
Telefon: 02681 85-0
Fax: 02681 7122 (Zentrale), 02681 85-366 (Fachbereich Umwelt und Bauen), 02681 85-385 (Redaktion Mitteilungsblatt)
E-Mail: rathaus(at)vg-altenkirchen.de
Postanschrift
Verbandsgemeindeverwaltung Altenkirchen
57609 Altenkirchen
Servicestelle für Ortsgemeinden
Heike Ehlgen
Tel.: 02681 85-240
Fax: 02681 85-440
E-Mail: heike.ehlgen(at)vg-altenkirchen.de
Volker Schütz
Tel.: 02681 85-241
Fax: 02681 85-441
E-Mail: volker.schuetz(at)vg-altenkirchen.de
Die Verbandgemeinde Altenkirchen und ihre Ortsgemeinden
Die Verbandsgemeinde Altenkirchen umfasst das Gebiet von 41 Ortsgemeinden und der Stadt Altenkirchen.
Die Gemeinde ist Grundlage und zugleich Glied des demokratischen Staates. Das Gebiet der Gemeinde besteht aus den Grundstücken, die nach geltendem Recht zur ihr gehören. Städte sind ebenfalls Gemeinden, die nach Siedlungsform, Gebietsumfang, Einwohnerzahl und anderen, die soziale und kulturelle Eigenart der örtlichen Gemeinschaft bestimmenden Merkmalen städtisches Gepräge haben.
Es gibt zwei Arten von Gemeinden:
Verbandsangehörige Gemeinden (Ortsgemeinden)
Verbandsfreie Gemeinden
Verbandsangehörige Gemeinden gehören einer Verbandsgemeinde an. Verbandsfreie Gemeinden gehören somit zu keiner Verbandsgemeinde. Sie können aber dennnoch einem Gemeindeverband, nämlich einem Landkreis, angehören.
In unserer Verbandsgemeinde gibt es nur verbandsangehörige Gemeinden, sogenannte Ortsgemeiden. Jede dieser Ortsgemeinden hat einen Gemeinderat.
Der Gemeinderat ist die Vertretung der Bürger der Gemeinde. Er legt alle Grundsätze für die Verwaltung der Gemeinde fest und beschließt über alle Selbstverwaltungsangelegenheiten, es sei denn, er hat die Entscheidung einem Ausschuss übertragen oder der Bürgermeister ist für die Entscheidung zuständig . Die Mitglieder des Gemeinderats werden gemäß § 29 der Gemeindeordnung (GemO) für fünf Jahre von den Bürgerinnen und Bürgern nach den Bestimmungen des Kommunalwahlgesetzes in allgemeinen, freien, gleichen, geheimen und unmittelbaren Wahlen gewählt.
Die Zahl der Ratsmitglieder richtet sich nach der Einwohnerzahl der jeweiligen Ortsgemeinde.
Der Gemeinderat kann für bestimmte Aufgabenbereiche zur Vorbereitung seiner Beschlüsse oder zur abschließenden Entscheidung Ausschüsse bilden. Der Gemeinderat bestimmt das Nähere über die Zahl, die Aufgaben und die Bezeichnung der Ausschüsse sowie die Mitgliederzahl in den einzelnen Ausschüssen. Die Wahl der Ausschussmitglieder erfolgt durch die Gemeinderäte nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung.
Die verwaltungsmäßige Durchführung der Selbstverwaltungsaufgaben und staatlichen Aufgaben übernimmt die Verbandsgemeindeverwaltung (§ 68 GemO). Die Verbandsgemeindeverwaltung hat ihren Sitz im Rathaus der Gemeinde, welche durch Gesetz oder Entscheidung der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion nach Anhörung der Verbandsgemeinde zum Sitz der Verwaltung bestimmt hat. Für die Verbandsgemeindeverwaltung Altenkirchen ist dies die Stadt Altenkirchen. Alle der Verbandsgemeinde Altenkirchen angehörigen Ortsgemeinden haben daher kein Rathaus.

