Mammelzen

Mammelzen liegt 3 km in nordöstlicher Richtung von Altenkirchen; Fläche 412 ha. Gemäß einer Anordnung des Oberpräsidenten der preußischen Rheinprovinz vom 06. Okt. 1938 bilden Mammelzen, Hüttenhofen und Reuffelbach seit dem 1. April 1938 eine Gemeinde. Mammelzen wird im Mirakelbuch der Kirche zu Hilgenroth vor 1430 erstmals erwähnt. Hüttenhofen erscheint in derselben Quelle bereits 1427. Reuffelbach wird erstmals 1528 im Zusammenhang mit dem zehnten der Grafen Sayn genannt. Alle drei Ortschaften treten damit in Folge ihrer urkundlichen Erwähnung im Vergleich zu anderen Gemeinden im Westerwald relativ spät auf. Mammelzen gehört nach Ausweis seines Namens (vor 1430 Mammelshausen, um 1600 Mammelßhausen) zu den zahlreichen "hausen" - Orten des nordwestlichen Westerwaldes. Auch Hüttenhofen dessen "hofen" Endung mehr oder weniger stets erkennbar gewesen ist, darf man in die gleiche Siedlungsperiode einordnen. Diese Orte waren zunächst Einzelhof oder Weilersiedlungen und besetzten waldfreie Flächen.

Ab dem 14. Jahrhundert tauchte eine Schicht von "bach"- Orten im Westerwald auf, die nicht zu den ältesten Gruppen zu rechnen sind. Aufgrund der späten Erstnennung ist Reuffelbach in diese Siedlungsperiode einzuordnen. Eine besondere Rolle in der Forstwirtschaft spielen bis in unsere Tage die sog. Waldinteressentenschaften. Sie entstanden im Zeitraum 1750-1780 im Gebiet der Grafschaft Sayn-Altenkirchen, als der Landesherr auf das alleinige Besitzrecht am Wald verzichtete. Nutzungsberechtigte Bauern wurden nun Teilhaber am Forst. Die Familie, die ein eigenes Haus besaß bzw. wie man damals sagte, "deren Haus rauchte", nahm teil an der gleichmäßigen Nutzung der ungeteilt liegende Waldflächen im Dorfmark. Der Gemeinde Mammelzen ist im Jahre 1995 das Gemeindewappen verliehen worden. Zur Zeit leben rund 1.050 Einwohner in der nach der Kreisstadt Altenkirchen und der Ortsgemeinde Weyerbusch drittgößten Ortsgemeinde der Verbandsgemeinde Altenkirchen
Wie im gesamten Westerwald kam der Landwirtschaft in den drei Dörfern bis in die jüngere Vergangenheit eine herausragende Bedeutung zu. Nach dem zweiten Weltkrieg entwickelte sich die Ortsgemeinde Mammelzen von einer landwirtschaftlich geprägten Region zu einem Wohn- und Gewerbeort.
Schulsitzgemeinde ist die Stadt Altenkirchen. Die nichtschulpflichtigen Kinder der Ortsgemeinde Mammelzen besuchen den kommunalen Kindergarten in Eichelhardt. An gewerblichen Betrieben sind Speditionen, kunststoffverarbeitende Betriebe, Gaststätten, Automobilhändler, TÜV Rheinland, Bäckerei, Orthopädie, Getränkevertrieb, Druckerei und Bodenverlegerfachbetrieb ansässig.
Aktuelles aus dem Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde
Ortsgemeinderat (Wahlzeit 2014-2019)
- Dieter Rütscher (Ortsbürgermeister)
- Stefan Schmidt (Erster Beigeordneter)
- Rainer Ramseger (Beigeordneter)
- Gerhard Demmer
- Andreas Grab
- Stephan Hörter
- Jürgen Idelberger
- Ulf Imhäuser
- Margarete Kiesau
- Reinhard Krämer
- Peter Lang
- Frank Meyer
- Friedhelm Röderstein
- Friedhelm Rütscher
- Rita Siems
- Inka Simonis
- Karin Ströder
Satzungen
- Benutzungssatzung Feld und Waldwege 12.pdf
- Erhebung von Kostenerstattungsbetraegen nach BNatschG 03.pdf
- Erhebung von Kostenerstattungsbetraegen nach BauGB 04.pdf
- Erschliessungsbeitragssatzung 15.pdf
- Strassenreinigungssatzung 25.pdf
- Friedhofsatzung 16.pdf
- Friedhofgebuehrensatzung 09.pdf
- Beitragss. Verkehrsanlagen Mammelzen.pdf
- Hundesteuersatzung Mammelzen.pdf
- Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2019-2020
Öffentliche Einrichtungen in Mammelzen

Suchen Sie geeignete Räumlichkeiten für eine Feier mit der Familie, mit Freunden oder im Verein? Dann können Sie das Dorfgemeinschaftshaus buchen. Bitte wenden Sie sich an Ortsbürgermeister Dieter Rütscher, Telefon 02681 5986
Ortsbürgermeister

Dieter Rütscher
Im Steimelsgarten 5
57636 Mammelzen
Telefon (p): 02681 5986
E-Mail: dieter-ruetscher@t-online.de
Vertreter
Erster Beigeordneter
Stefan Schmidt
Gartenweg 26
57636 Mammelzen
Telefon: 02681 95630
Hausanschrift
Verbandsgemeindeverwaltung
Altenkirchen
Rathausstraße 13
57610 Altenkirchen
Telefon:
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02681 85-285 (Redaktion Mitteilungsblatt)
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E-Mail: rathaus@vg-altenkirchen.de
Öffnungszeiten
Montag - Mittwoch
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14 - 16 Uhr
Donnerstag
8 - 12 Uhr
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Donnerstag
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Bankverbindungen der Verbandsgemeindekasse
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